Strahlenschutz

RoeGaHinweis_de

Gemäß den Vorgaben der Röntgenverordnung – RöV und der Strahlenschutzverordnung – StrlSchV, ist jeder Anwender oder Betreiber dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Dosisgrenzwerte der jeweiligen Verordnung nicht überschritten werden. Jede unnötige Strahlenexposition und Kontamination von Mensch und Umwelt ist zu vermeiden und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auch unterhalb der Grenzwerte so gering wie möglich zu halten.

IT-Service liefert Ihnen ADR-Ausrüstungen, Strahlenschutzkomponenten, Beschilderungen, Warn- und Absperrmaterial sowie tragbare und stationäre Strahlungsmess- und Überwachungslösungen für Ihren Anwendungsbereich.

Strahlungsmesstechnik/-warntechnik

  • Personendosimeter/Dosiswarngeräte
  • Dosisleistungsmessgeräte
  • Dosisleistungswarngeräte
  • Messtechnik und Komponenten zur Raumüberwachung
  • Kontaminationsnachweisgeräte
  • Teleskopgeräte
  • ATEX-zugelassene Messgeräte
  • (Gamma-)Sonden

Baulicher Strahlenschutz

  • Planung und Beratung bezüglich Ihres Strahlenschutzvorhabens
  • Anfertigung von Strahlenschutzberechnungen inkl. amtlicher Bestätigung
  • Erstellung oder Umbau von Röntgenräumen und Röntgenkabinen
  • Begleitung Ihres Bauvorhabens bis zur behördlichen Abnahme
  • Lieferung von Abschirmmaterial, z. B. Stahl-Blei-Stahl Sandwichelemente

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